Anmeldung und Fragen:

vorübergehend nur nach telefonischer Terminabsprach unter: 

+49 (0) 171 6933897 

Die Fahrerlaubnisklassen:

B

... berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse.

BE

... berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse mit größeren Anhängern.

B96

... berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhängern größer als 750 kg. Die zG der     Kombination darf 4250kg nicht übersteigt.

B197

... berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse mit Automatikgetriebe         und mit manueller Schaltung.

A   

... berechtigt zum Führen von Motorrädern ohne Leistungsbeschränkung.

A2

... berechtigt zum Führen von Motorrädern mit Leistungsbeschränkung.

A1

... berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 125 ccm und mit Leistungsbeschränkung.

AM

... berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern bis 50 ccm und max 45 km/h.

Mofa

... berechtigt zum Führen von Mofas bis 50 ccm und max 25 km/h.

L

... berechtigt zum Führen von land-und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bis 40 km/h.

C1

... berechtigt zum Führen von LKW bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse.

C1E

... berechtigt zum Führen von LKW bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse und deren Anhänger.

C

... berechtigt zum Führen von LKW.

CE

... berechtigt zum Führen von LKW und deren Anhänger.

D1

... berechtigt zum Führen von Omnibussen bis 16 Fahrgastplätze.

D1E

... berechtigt zum Führen von Omnibussen bis 16 Fahrgastplätze und deren Anhänger.

D

... berechtigt zum Führen von Omnibussen.

DE

... berechtigt zum Führen von Omnibussen und deren Anhänger.

T

... berechtigt zum Führen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bis 60 km/h.